...alter schwede das ist schon fast ne beleidigung für michelin dunlop ist mit abstand der letzte müll an reifen was mkan fahren kann ehrlich dann wirste beim pipo das gefühl haben du fährst dein moped mit neuem fahrwek....
Zitat von der metzger...alter schwede das ist schon fast ne beleidigung für michelin dunlop ist mit abstand der letzte müll an reifen was mkan fahren kann ehrlich dann wirste beim pipo das gefühl haben du fährst dein moped mit neuem fahrwek....
Aha.Hier werden sie geholfen.......
"Es ist ein Jammer, dass die Dummen so selbstsicher, aber die Klugen so voller Zweifel sind."
"Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es behalten, es ist ja Deins".
na dafür ist das forum doch da das man seine persönliche meinung vetreten kann oder?? ich meine ist doch besser als solch eine aussage zu machen wie du sie machst denn das hilft ihm irgendwie garnicht oder?? du bist aso nicht der meinung das der dunlop ein drecks reifen ist??? ich hab den auf 2 mopeds gehabt die gekauft habe und hab die nach 50km runter geschmissen egal wie gut das profil war....der war sowas von kantig da hatte man das gefühl mit nem brett durch die kurve zu fahren und mit dem pipo war es wirklich so das ich dachte ich hab ein anderes fahrwerk drin sorry meine persönliche meinung eben.......
Ja aber er will a) die Marke und b) die Größe ändern. Also verschieben sich 2 parameter. Noch dazu verhält sich auch jeder Reifen auf jedem Moped anders. Dazu ne Aussage zu treffen betrachte ich als gewagt. Es sei denn Du hättest Erfahrung auf diesem Motorrad mit diesen Reifen in diesen Größen. Ja und ich sage lieber garnichts als irgendetwas falsches. Ein Reifen ist ja auch nicht irgend ein Teil dass man sich ans Mopped schraubt, sonder aktive Sicherheit und sehr viel Kopfsache. Burni kennt sich soweut ich weiß schonmal mit dem Mopedtyp aus und hat da auch unterschiedliche Reifen getestet, da sieht die Sache anders aus. Wollte Dir nicht an den Kittel pinkeln, keine Panik, denk an den Blutdruck.
Gruß Baumi #55
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hmmm okay aber für mich verhält sich der pipo auf jedem moped gleich gut von daher kann ich deine aussage nicht ganz nachvollziehen und ja klar ein 170er reifen verhält sich im vergleich zu nem 180er sicher anders aber eben nicht bei dem pipo weil der nunmal wirklich garnicht kantig abfällt sprich eher konvex ist....
aber danke das du dir um meinen blutdruck gedanken machst bist mir sympatisch .....
also mit freigabe kann ich den fahren ohne eintragung usw.
habe sowas hier mal kopie
686 Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA Telefon +49 (0) 721 / 530 - 3918 Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe Telefax +49 (0) 721 / 530 - 1460 Postfach 210951, 76159 Karlsruhe www.michelin-motorrad.de Beim nachstehend näher beschriebenen Fahrzeug wurde bei der Erteilung der Fahrzeuggenehmigung eine Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen. Nach durchgeführten fahrdynamischen Tests wird hiermit bestätigt, dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen. Bei bestimmungsmäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß StVZO erhalten (Verkehrsblatt 2000, S. 627). UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG FÜR REIFENUMRÜSTUNGEN AN KRAFTRÄDERN NR. Genehmigungsnr. des Fahrzeugs EG/ABE Hersteller Typ / Version Handelsbezeichnung H 967 Felgengrößen Bereifung vorne Bereifung hinten KAWASAKI ZX600 G/H ZX-6 R (98-99) 2) vo.3.50x17 - hi.5.50x17 120/65 ZR 17 M/C (56W) TL Pilot Power 180/55 ZR 17 M/C (73W) TL Pilot Power 2) vo.3.50x17 - hi.5.50x17 120/65 ZR 17 M/C (56W) TL Pilot Power 180/55 ZR 17 M/C (73W) TL Power Pure 1) vo.3.50x17 - hi.5.50x17 120/60 ZR 17 M/C (55W) TL Pilot Sport # 170/60 ZR 17 M/C (72W) TL Pilot Power 1) vo.3.50x17 - hi.5.50x17 120/60 ZR 17 M/C (55W) TL Pilot Sport # 170/60 ZR 17 M/C (72W) TL Pilot Sport # 1) vo.3.50x17 - hi.5.50x17 120/60 ZR 17 M/C (55W) TL Pilot Sport N # 170/60 ZR 17 M/C (72W) TL Pilot Power Auflagen : Art der Auflagen : # = Auslaufreifen 1) Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2) Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Überereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. (§ 19 Abs. 3 Nr.2 StVZO) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zu 1) und 2) Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht (§ 13 Abs.1 i.V.m.Anl. 5 - Zulassungsbescheinigung Teil I - Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV). Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten ! Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Firma Michelin. Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet. Karlsruhe, N.Geus M.Maffert Leiter Marketing Motorradreifen Ersatzgeschäft Produktmarketing 18.06.2010