Kennt sich da jemand aus? Muß ich ein Fahrzeug unbedingt an meinem Erstwohnsitz zulassen oder kann ich es auch am Zweitwohnsitz (in D)anmelden?
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ruf mal bei deinem Amt an... da kennen sich die Paragraphenreiter warscheinlich besser aus... ich kann montag mal nen arbeitskollegen fragen.. der wohnt in osna... hat aber seine Moppete und Auto noch im Bauern ohne Rechte (BOR) kreis zugelassen.... wenn du so lange warten kannst...
das eilt nicht so werd aber trotzdem mal anrufen, man kommt da hier immer schlecht durch, drum frag ich ja hier
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was ist google? danke burni ist ne Idee gewesen wegen der Kennzeichengröße
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typisch DeutschalsPrivatmann kannste da nix machen und wenn Du ne größere Firma hast geht alles
Zitat Nach dem bisher geltenden Zulassungsrecht galt das Standortprinzip, nach dem ein Fahrzeuge dort zuzulassen war, wo sein regelmäßiger Standort ist. Nach § 46 Abs. 2 FZV ist für Privatpersonen nun ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig; eine Zulassung am Zweitwohnsitz wegen einer günstigeren Regionalklasse ist jetzt nicht mehr möglich.
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