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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 263 mal aufgerufen
 TÜV, AU, Gutachten, Gesetze usw.!
Syrus Offline

Weltmeister
Beiträge: 565


17.09.2008 20:58
Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

Hallo ich brauch eure Hilfe:
Wie ist das mit Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????
Restwert ist ja klar, das das das Angebot vom Aufkäufer ist. Wie ist das wenn ich sie an so einen verkaufe, was bekomme ich dann noch vom Wiederbeschaffungswert?? Einfach die den Restwert abgezogen vom Wiederbeschaffungswert oder gehen die MWST auch noch ab???
Habe mein Gutachten ui ui ui

Gina Offline

Admin
Beiträge: 1.877


17.09.2008 21:25
#2 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

Auf jeden Fall nur in Absprache mit der Versicherung verkaufen ...sonst ziehen die hinterher gnadenlos die Kohle von der "gedachten" Summe ab ...so a la: "wir hätten da jemanden gehabt, der hätte abba so und soviel hunderte Euros mehr gegeben!

Liebe Grüße



Gina

Syrus Offline

Weltmeister
Beiträge: 565


17.09.2008 21:30
#3 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

Ja und wie ist es mit der Mwst????

Gina Offline

Admin
Beiträge: 1.877


17.09.2008 21:33
#4 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

Da habe ich leider keine Ahnung von ....weiß das mit dem Verkauf aber sicher, weil es meiner
Ma gerade so passiert ist!

Liebe Grüße



Gina

Syrus Offline

Weltmeister
Beiträge: 565


17.09.2008 21:36
#5 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

Ja man kann ja auch sagen man behält es, dann ziehen die den Betrag von dem Aufkäufer ab. Dann kann ich es aber immernoch teurer verkaufen oder nicht???

burnout Online

Admin
Beiträge: 54.603


17.09.2008 21:51
#6 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

Jo.




burnout
Der Unkaputtbare

burnout@ninja-world.de

Syrus Offline

Weltmeister
Beiträge: 565


17.09.2008 22:10
#7 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

Gut dann lohnt es sich.
Hoffe nur das die Versicherung auch nach dem Gutachten abrechnet.

DPG Online

Suizidkid
Beiträge: 26.333

17.09.2008 23:36
#8 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten
als mein tank beim verschicken kaputt gegangen ist, wurde die mehrwertsteuer abgezogen. Aber das mit der mwst machen die dann automatisch, musst du dich nich drum kümmern
Rolf Offline

Legende
Beiträge: 7.164


18.09.2008 09:46
#9 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

es kommt drauf an was der gutachter schreibt und ob es unfall oder diebstahlschaden ist. bei diebstahl dürfen sie die mwst behalten wenn das fahrzeug neu zu beschaffen ist wenn der gutachter aber rein schreibt mwst nicht ausweisbar weil nur auf den gebrauchtmarkt zu bekommen ist bekommst du die mwst. bei unfall können sie die mwst einbehalten wenn das fahrzeug kein totalschaden ist es sei du legst eine rechnung vor von der rep.




http://www.bischoffs-motorrad-shop.de

Schotte Online

Schornsteindeko
Beiträge: 74.469


18.09.2008 19:07
#10 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

ich würde sie auch behalten und nach Gutachten AbrechnenDu bekommst ja schon für Motor und Brief mehr als das was Dir als Restwert deklariert wird

www.kawa-schotte.de

burnout Online

Admin
Beiträge: 54.603


18.09.2008 19:55
#11 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

Das kann man nicht verpauschalisieren.




burnout
Der Unkaputtbare

burnout@ninja-world.de

Syrus Offline

Weltmeister
Beiträge: 565


18.09.2008 22:18
#12 RE: Wiederbeschaffungswert u. Restwert?????? antworten

Quatsch

Zitat von Schotte
ich würde sie auch behalten und nach Gutachten AbrechnenDu bekommst ja schon für Motor und Brief mehr als das was Dir als Restwert deklariert wird


Quatsch bei dem Restwert weg damit. Das Gutachten ist der Wahnsinn.

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