Hallo ich brauch eure Hilfe: Wie ist das mit Wiederbeschaffungswert u. Restwert????? Restwert ist ja klar, das das das Angebot vom Aufkäufer ist. Wie ist das wenn ich sie an so einen verkaufe, was bekomme ich dann noch vom Wiederbeschaffungswert?? Einfach die den Restwert abgezogen vom Wiederbeschaffungswert oder gehen die MWST auch noch ab??? Habe mein Gutachten ui ui ui
Auf jeden Fall nur in Absprache mit der Versicherung verkaufen ...sonst ziehen die hinterher gnadenlos die Kohle von der "gedachten" Summe ab ...so a la: "wir hätten da jemanden gehabt, der hätte abba so und soviel hunderte Euros mehr gegeben!
Ja man kann ja auch sagen man behält es, dann ziehen die den Betrag von dem Aufkäufer ab. Dann kann ich es aber immernoch teurer verkaufen oder nicht???
als mein tank beim verschicken kaputt gegangen ist, wurde die mehrwertsteuer abgezogen. Aber das mit der mwst machen die dann automatisch, musst du dich nich drum kümmern
es kommt drauf an was der gutachter schreibt und ob es unfall oder diebstahlschaden ist. bei diebstahl dürfen sie die mwst behalten wenn das fahrzeug neu zu beschaffen ist wenn der gutachter aber rein schreibt mwst nicht ausweisbar weil nur auf den gebrauchtmarkt zu bekommen ist bekommst du die mwst. bei unfall können sie die mwst einbehalten wenn das fahrzeug kein totalschaden ist es sei du legst eine rechnung vor von der rep.
Zitat von Schotteich würde sie auch behalten und nach Gutachten AbrechnenDu bekommst ja schon für Motor und Brief mehr als das was Dir als Restwert deklariert wird
Quatsch bei dem Restwert weg damit. Das Gutachten ist der Wahnsinn.