In Antwort auf:was die meisten NICHT wissen ist, dass eine solche geschwindigkeitsbegrenzung zu ende ist, sobald sichtlich zu erkennen ist, dass die baustelle ENDET!!!
zum thema tempolimit: wie ichs in der fahrschule gelernt habe, kommt es drauf an wie das schlid aufgestellt ist. Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung an ein Gefahrenschild gekoppelt, d.h. direkt darunter befestigt am gleichen Pfosten, ist die Begrenzung nach überwindung der Gefahrenstelle aufgehoben. Steht es separat, gilt es so lange bis was andres dasteht. also wie du beschrieben hast. Allerdings musst du wirklich sicher sein können, dass die Baustelle auch zuende ist.
rechtsschutzversicherung hab ich ;) und anwalt ist schon lange eingeschaltet... bloß weiß keiner über die regelung mit dem auspuff genau bescheid!!! ...auch nicht die polizei selbst ^^
@DPG baustelle war sichtlich zu ende und respekt wie du dich auskennst!!! :) das mit der geschwindigkeitsbegrenzung bei baustellen (mit gefahrenschild !) weiß sogut wie keiner... auch der polizist wusste es NICHT!!!
wie im Kindergarten,die haben zuviel Langeweile! hoffentlich wird meine Mülltonne nich auch beschlagnahmt! alle 14 Tage stellt sie eine große Gefahrenstell aufn Bürgersteig für die Fußgänger da,und wenn ich sie leer wieder reinhole macht sie ein Höllenlärm wenn sie übern Bürgersteig poltert!(db hab ich noch nich gemessen)