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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 1.635 mal aufgerufen
 TÜV, AU, Gutachten, Gesetze usw.!
Seiten 1 | 2
Bikermike Offline

Routinier
Beiträge: 41

01.01.2007 21:07
Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Hallo Leutz!

Ich hab mir letztens einen Lenkungsdämpfer für meine ZX9R besorgt.

Meines Erachtens muss ich zum TÜV, dann muss er mir ne Bescheinigung rausdrucken und mit der muss ich dann zur Zulassung und meine Papiere umändern lassen!

Ist das Richtig???

Baumi Offline

Mr. 1:38.1
Beiträge: 10.765

01.01.2007 21:18
#2 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Jup! Es sei denn der Tüv trägt das ganze auf Bescheinigung ein,dann mußte die nur mitführen und nicht zur Zulassungsstelle.

worlds best chauffeur

02.01.2007 15:16
#3 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Wenn Du ne ABE hast, musste nix machen ausser den Lappen dabeihaben........


Für den ersten Eindruck gibt es kein zweites mal...

terminator Offline

Admin
Beiträge: 51.389


02.01.2007 19:19
#4 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Für solche Teile gibt es aber immer nur das Gutachten.
Mail an Termi...

worlds best chauffeur

02.01.2007 19:57
#5 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Blödsinn - hab meinen Dämpfer vor 8 Wochen gekauft und zwar mit ABE.........







Für den ersten Eindruck gibt es kein zweites mal...

Ninjaracing Offline

Bio-Manni
Beiträge: 29.116


02.01.2007 19:59
#6 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

von Playmobil?

worlds best chauffeur

02.01.2007 20:02
#7 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

nee, Lego........



Für den ersten Eindruck gibt es kein zweites mal...

Bikermike Offline

Routinier
Beiträge: 41

02.01.2007 20:05
#8 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Also, wie schauts aus? Änderung der Zulassung oder nur ne Bescheinigung vom TÜV die ich mitführen muss?

Ich hoff mal ne bescheinigung, hab kan bock auf die sch... zulassung

hinnerk Offline

Admin
Beiträge: 20.379


02.01.2007 21:33
#9 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

hast du den papiere dabeibekommen? welcher hersteller ist es, type?

"
Prüfbericht/Teilgutachten für Fahrzeugteile=

Anstelle einer auch für Fahrzeugteile vergleichsweise teuren ABE können Hersteller (oder deren Generalvertreter/Importeure falls der Hersteller im Ausland sitzt) von Umbau- Austausch-oder Zubehörteilen auch Prüfberichte (auch TÜV-Gutachten genannt) erstellen lassen.

Beim Anbau eines Teils für das es einen solchen Prüfbericht gibt muss nach Anbau des Teils das Fahrzeug unmittelbar einem aaS vorgeführt werden. Diesem dient der Prüfbericht als Arbeitshilfe bei der Begutachtung damit nicht jedes Mal dieselben aufwendigen und teuren Prüfungen wiederholt werden müssen. Die Eintragung von Teilen mit dazugehörigen Prüfberichten ist in der Regel problemlos. Nachdem der aaS begutachtet und die Änderungen entweder im Fahrzeugbrief oder in einem separaten Gutachten beschrieben hat muss von der Zulassungsstelle die Betrieberlaubnis für das Fahrzeug neu erteilt werden.

Prüfberichte werden wo es möglich ist immer von so genannten Teilegutachten verdrängt. Beim Anbau eines Teils für das ein solches Teilegutachten besteht muss der ordnungsgemäße Anbau unmittelbar von einem aaS oder Prüfer oder von einem Prüfingenieur abgenommen werden. Wenn alles in Ordnung ist wird der Anbau im Teilegutachten selbst oder auf einem gesonderten Blatt bestätigt. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Je nach Art der Änderung genügt es entweder das Teilegutachten und die Anbaubestätigung ständig mitzuführen oder die Fahrzeugpapiere erst bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren (z.B. An- oder Abmeldung Verkauf des Fahrzeugs Wohnort-Wechsel) berichtigen zu lassen.

Im Gutachten selbst oder auf der Bestätigung ist eventuell auch erwähnt dass die Fahrzeugpapiere sofort bei der Zulassungsstelle berichtigt werden müssen. Dies ist dann der Fall wenn sich Daten des Fahrzeugspriefs und –Scheins ändern die Auswirkung auf andere Rechtsvorschriften haben z.B. auf Kraftfahrzeugsteuer (durch Hubraumänderung) oder die Haftpflichtversicherung (durch Motorenleistung)

Anmerkung: Auch nach der Änderung der Fahrzeugpapiere muss das Teilegutachten weiterhin mitgeführt werden sofern nicht der Zusatz „ohne Beschränkungen oder Auflagen“ in der Anbaubestätigung bzw. den Fahrzeugpapieren aufgenommen ist. "

"Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile=

Hersteller oder Importeure von Austausch- oder Zubehörteilen können für diese ebenfalls die Erteilung eine ABE beantragen. Dies lohnt sich in der Regel freilich nur für Teile die in großen Stückzahlen gefertigt werden – was wiederum auch nur sinnvoll ist wenn entsprechend viele Fahrzeuge des Typs zugelassen sind für die das Austausch- oder Zubehörteil in Frage kommt.

Teile die mit einer ABE verkauft werden dürfen gemäß den in der ABE festgehaltenen Vorgaben angebaut werden ohne dass dabei die Betiebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In der Regel muss das Fahrzeug nicht unmittelbar nach dem Anbau des Teiles einem aaS vorgeführt werden sondern es genügt dass lediglich die dem Teil beigefügte Ablichtung der vom KBA erteilten ABE zusammen mit dem Kfz-Schein ständig mitgeführt und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen vorgezeigt wird.

In dieser dem Teilehersteller oder Importeur erteilten ABE ist genau festgehalten für welches Modell eines Herstellers das teil genehmigt ist welche Abmessungen es hat und wie es angebaut sein muss. Wird das teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs"

Amen!

Hinni
hinnerk@ninja-world.de

Bikermike Offline

Routinier
Beiträge: 41

02.01.2007 21:38
#10 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Zitat von hinnerk
hast du den papiere dabeibekommen? welcher hersteller ist es, type?
"
Prüfbericht/Teilgutachten für Fahrzeugteile=
Anstelle einer auch für Fahrzeugteile vergleichsweise teuren ABE können Hersteller (oder deren Generalvertreter/Importeure falls der Hersteller im Ausland sitzt) von Umbau- Austausch-oder Zubehörteilen auch Prüfberichte (auch TÜV-Gutachten genannt) erstellen lassen.
Beim Anbau eines Teils für das es einen solchen Prüfbericht gibt muss nach Anbau des Teils das Fahrzeug unmittelbar einem aaS vorgeführt werden. Diesem dient der Prüfbericht als Arbeitshilfe bei der Begutachtung damit nicht jedes Mal dieselben aufwendigen und teuren Prüfungen wiederholt werden müssen. Die Eintragung von Teilen mit dazugehörigen Prüfberichten ist in der Regel problemlos. Nachdem der aaS begutachtet und die Änderungen entweder im Fahrzeugbrief oder in einem separaten Gutachten beschrieben hat muss von der Zulassungsstelle die Betrieberlaubnis für das Fahrzeug neu erteilt werden.
Prüfberichte werden wo es möglich ist immer von so genannten Teilegutachten verdrängt. Beim Anbau eines Teils für das ein solches Teilegutachten besteht muss der ordnungsgemäße Anbau unmittelbar von einem aaS oder Prüfer oder von einem Prüfingenieur abgenommen werden. Wenn alles in Ordnung ist wird der Anbau im Teilegutachten selbst oder auf einem gesonderten Blatt bestätigt. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Je nach Art der Änderung genügt es entweder das Teilegutachten und die Anbaubestätigung ständig mitzuführen oder die Fahrzeugpapiere erst bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren (z.B. An- oder Abmeldung Verkauf des Fahrzeugs Wohnort-Wechsel) berichtigen zu lassen.
Im Gutachten selbst oder auf der Bestätigung ist eventuell auch erwähnt dass die Fahrzeugpapiere sofort bei der Zulassungsstelle berichtigt werden müssen. Dies ist dann der Fall wenn sich Daten des Fahrzeugspriefs und –Scheins ändern die Auswirkung auf andere Rechtsvorschriften haben z.B. auf Kraftfahrzeugsteuer (durch Hubraumänderung) oder die Haftpflichtversicherung (durch Motorenleistung)
Anmerkung: Auch nach der Änderung der Fahrzeugpapiere muss das Teilegutachten weiterhin mitgeführt werden sofern nicht der Zusatz „ohne Beschränkungen oder Auflagen“ in der Anbaubestätigung bzw. den Fahrzeugpapieren aufgenommen ist. "
"Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile=
Hersteller oder Importeure von Austausch- oder Zubehörteilen können für diese ebenfalls die Erteilung eine ABE beantragen. Dies lohnt sich in der Regel freilich nur für Teile die in großen Stückzahlen gefertigt werden – was wiederum auch nur sinnvoll ist wenn entsprechend viele Fahrzeuge des Typs zugelassen sind für die das Austausch- oder Zubehörteil in Frage kommt.
Teile die mit einer ABE verkauft werden dürfen gemäß den in der ABE festgehaltenen Vorgaben angebaut werden ohne dass dabei die Betiebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In der Regel muss das Fahrzeug nicht unmittelbar nach dem Anbau des Teiles einem aaS vorgeführt werden sondern es genügt dass lediglich die dem Teil beigefügte Ablichtung der vom KBA erteilten ABE zusammen mit dem Kfz-Schein ständig mitgeführt und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen vorgezeigt wird.
In dieser dem Teilehersteller oder Importeur erteilten ABE ist genau festgehalten für welches Modell eines Herstellers das teil genehmigt ist welche Abmessungen es hat und wie es angebaut sein muss. Wird das teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs"
Amen!
Hinni
hinnerk@ninja-world.de



Erst mal danke für deinen Text!

Der Lenkungsdämpfer ist von LSL. Hab mir grad das Teilegutachten angeschaut. Da steht, dass die Papiere berichtigt werden müssen und außerdem muss man die Bescheinigung mitführen. Was soll denn der Mist???
Toll, Deutschland, Toll!!!

hinnerk Offline

Admin
Beiträge: 20.379


02.01.2007 21:41
#11 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

?? hast du ne möglichkeit das dingen zu scannen?

bei ner abe kannste es entweder eintragen lassen ODER den Wisch mitführen

gutachten eintragen fertig, macht ja auch wenig sinn es eintragen zu lassen und dann die pappe noch mitzuführen, weil doppelgemoppelt

Hinni
hinnerk@ninja-world.de

Bikermike Offline

Routinier
Beiträge: 41

02.01.2007 21:52
#12 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Zitat von hinnerk
?? hast du ne möglichkeit das dingen zu scannen?
bei ner abe kannste es entweder eintragen lassen ODER den Wisch mitführen
gutachten eintragen fertig, macht ja auch wenig sinn es eintragen zu lassen und dann die pappe noch mitzuführen, weil doppelgemoppelt
Hinni
hinnerk@ninja-world.de


hier mal die bilder ;-)

Angefügte Bilder:
DSC01395.jpg   DSC01396.jpg   DSC01397.jpg   DSC01398.jpg   DSC01400.jpg  
Baumi Offline

Mr. 1:38.1
Beiträge: 10.765

02.01.2007 21:59
#13 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Eintrag auf Bescheinigung und fertig!

terminator Offline

Admin
Beiträge: 51.389


02.01.2007 22:16
#14 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten

Zitat von Bikermike
Da steht, dass die Papiere berichtigt werden müssen und außerdem muss man die Bescheinigung mitführen. Was soll denn der Mist???
Mit Bescheinigung ist nicht das Gutachten gemeint sondern das Protokoll über die Abnahme... darin steht dann ein Text, der Bestandteil der Fahrzeugpapiere ist. Also entweder diesen Wisch mit sich rumherfahren oder die Textzeile in die Papiere eintragen lassen.
Mail an Termi...

Bikermike Offline

Routinier
Beiträge: 41

02.01.2007 22:22
#15 RE: Eintragung Lenkungsdämpfer? antworten
Zitat von terminator
Zitat von Bikermike
Da steht, dass die Papiere berichtigt werden müssen und außerdem muss man die Bescheinigung mitführen. Was soll denn der Mist???
Mit Bescheinigung ist nicht das Gutachten gemeint sondern das Protokoll über die Abnahme... darin steht dann ein Text, der Bestandteil der Fahrzeugpapiere ist. Also entweder diesen Wisch mit sich rumherfahren oder die Textzeile in die Papiere eintragen lassen.
Mail an Termi...


Ich glaub ich fahr das Ding lieba mit mir rum (wird zusammengeknüllt und in den geldbeutel gschmissen (so das halt mini is neben dem fahrzeugschein

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