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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 1.354 mal aufgerufen
 TÜV, AU, Gutachten, Gesetze usw.!
Seiten 1 | 2
hinnerk Offline

Admin
Beiträge: 20.379


21.10.2006 13:22
Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

aussem zx-forum kopiert:

"Wichtiges Gerichtsurteil
(erschienen in der Braunschweiger Zeitung vom 14.10.2006)

Zitat:
Gerichtsurteil
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)
Zitatende

Das bedeutet, das z.B. auch Auspuffanlagen, Lenker, Verkleidungen/-Teile, die nicht in den Papieren eingetragen sind, auch nicht zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen, da sie ja keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Mit diesem Urteil wird auch den übereifrigen Polizisten, die z.B. in den Motorradgegenden Krafträder stilllegen und beschlagnahmen, weil z.B. die Auspuffanlage nicht serienmäßig oder angeblich zu laut ist, oder Anbauteile nicht in den Papieren eingetragen sind, die Begründung entzogen."

gruss

Hinni

hinnerk@ninja-world.de

terminator Offline

Admin
Beiträge: 51.389


21.10.2006 13:24
#2 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

Gut zu wissen.

Mail an Termi...

burnout Offline

Admin
Beiträge: 54.601


21.10.2006 14:13
#3 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

Wollen wir wetten, dass es da bald ein anders lautendes Urteil zu geben wird?







burnout
Der Unkaputtbare

burnout@ninja-world.de

Factum

21.10.2006 23:00
#4 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

Wollen wir nicht hoffen.


Nos Offline

Routinier
Beiträge: 29

23.10.2006 21:25
#5 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

Wenns das stimmt können die mir mein auto auch nicht stillegen

DPG Online

Suizidkid
Beiträge: 26.330

24.10.2006 12:26
#6 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

äääh wenn die reifengrößen die fahreigenschaften ändern und einen eventl. eher zu fall bringen, gefährdet man doch andere verkehrsteinehmer

Wer am besten lacht, lacht zuletzt...
..,-

würg Offline

Besucher
Beiträge: 1

07.11.2006 14:35
#7 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

du hast den 3ten punkt vergessen :)

Die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden, falls dadurch

* die Fahrzeugart geändert wird,
* infolge Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
* die Änderung zu einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führt (vgl. § 19 Abs. 2 StVZO).

Die bloße Möglichkeit, dass durch An- oder Umbau eine Gefährdung eintreten könnte reicht nicht aus um die BE erlöschen zu lassen. Vielmehr muß diese Gefährdung zu erwarten sein, OLG Köln NZV 97 283.

Factum

08.11.2006 20:53
#8 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

oha noch so einer


Schotte Offline

Schornsteindeko
Beiträge: 74.469


16.11.2006 18:32
#9 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

ich wollte das mal genau wissen und dachte mir das ich dafür nen kleinen Obulus in die immer leere Polizei Kaffeekasse packe aber die Bullen sind echt Idioten der hat nur Kacke gelabert und dann meinte er es würde 80 € und 3 Punkte kosten Na ja wußte ich ja auch schon vorher und der spaß ist es mir einfach wertman gönnt sich ja sonst nix

http://www.kawa-schotte.de

terminator Offline

Admin
Beiträge: 51.389


16.11.2006 18:34
#10 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten


Mail an Termi...

Schotte Offline

Schornsteindeko
Beiträge: 74.469


16.11.2006 18:39
#11 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

als ich da stand donnerte nen Streetfyter da vorbei und der Bulle alarmierte sofort seine Kollegen die 200 m weiter standender bekommt bestimmt nen paar punkte mehr hatte nen elektrisch einfahrbares Nr.Schild und alles andere ist auch nicht ohne gewesen

http://www.kawa-schotte.de

Knudt Offline

EX-Pockie
Beiträge: 10.149

16.11.2006 19:21
#12 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

In Antwort auf:
Streetfyter


Dat is mit Sichi wat Außerirdisches!



Tina

burnout Offline

Admin
Beiträge: 54.601


16.11.2006 20:21
#13 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

Prima Schotte.







burnout
Der Unkaputtbare

burnout@ninja-world.de

hinnerk Offline

Admin
Beiträge: 20.379


16.11.2006 20:29
#14 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

immer diese illegalen auspuffanlagen, schlimmschlimm...

hinni

achja.seit 2005 mit amtlichbeglaubigtem standgeräusch.... muhhhaaaahhaaa


hinnerk@ninja-world.de

Factum

16.11.2006 22:22
#15 RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis antworten

Wie bei so einem Kuschel Bär wo man Drücken muss der sagt auch immer das Selbe.


http://spielwelt16.monstersgame.net/?ac=vid&vid=54078306

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